- Zuhause
- Fertighalle
- Bergehalle
Bergehalle
Jetzt konfigurieren und bis kostenlose und unverbindliche Angebote von Hallenbauern erhalten
Eine Bergehalle ist ein vielseitig einsetzbarer Lagerraum, der vor allem in der Landwirtschaft zum Lagern von Erntegütern, Futter, Heu und Stroh zum Einsatz kommt. Auch zur Unterbringung von Pferden, Rindern und Geflügel findet sie Anwendung.
Inhalt
TogglePer Definition handelt es sich bei Bergehallen demnach um landwirtschaftliche Mehrzweckhalle zum Lagern von Gütern. Wie genau diese ausgestaltet ist, kann sich je nach Verwendung stark unterscheiden.
So ist zunächst einmal danach zu unterscheiden, ob es sich um eine geschlossene oder offene Halle handelt. Geschlossene Hallen wiederum lassen sich in isolierte Hallen und ungedämmte Kalthallen unterteilen. Dazwischen befinden sich Hallenbauten, die zwar keine Dämmung besitzen, dafür jedoch über einen Kondenswasserschutz. Diese kommen vor allem zum Lagern von Erntegut zum Einsatz.
Als Tragkonstruktion dient ein Ständerwerk aus Holz oder Stahl. Bei offenen Hallen besteht das Dach meist aus Trapezblech, auch Zeltplane ist möglich. Bei geschlossenen Kalthallen besteht die Wandverkleidung meist ebenfalls aus Trapezblech.
Bei gedämmten Bergehallen kommen heute meist Sandwichplatten zum Einsatz. Dabei handelt es sich um vorgefertigte Dach- und Wandelemente, die aus einem isolierenden Kernmaterial bestehen, das zwischen zwei Deckschichten eingeklemmt ist. Die Ummantelung der Dämmschicht besteht meist aus verzinktem Stahl oder Aluminium. Eine Außenschicht aus Holz ist zwar möglich, aufgrund der Anfälligkeit gegenüber Witterung jedoch seltener und teurer.
Durch die Vorfertigung von Wand- und Deckenelementen lassen sich solche Systemhallen innerhalb kurzer Zeit zu vergleichsweise geringen Kosten bauen.
Ob für die Tragkonstruktion der Bergehalle Holz oder Stahl zum Einsatz kommt, ist nicht nur eine Frage des persönlichen Geschmacks, sondern auch pragmatische Gründe.
Mit Stahlhallen lassen sich Spannweiten von 50 bis 60 Meter wirtschaftlich problemlos abbilden. Holzhallen hingegen kommen auf eine Spannweite zwischen 20 und 30 Metern. Durch deutlich teurere Leimholzträger lässt sich die Spannweite von Berge- und Strohhallen aus Holz zwar auf bis zu 50 Meter erhöhen, dennoch erweist sich Stahl als deutlich robuster.
Dafür sind die Materialkosten für Holz wesentlich günstiger als für Stahlkonstruktionen. Allerdings sind Holzhallen wartungsintensiver und anfälliger für Schäden.
Wie aus den vorherigen Abschnitten hervorgeht, variiert der Preis für das Bauen einer Bergehalle stark je Bauweise, Material und Dämmung. Die folgende Preisliste kann deshalb lediglich als grobe Orientierung verstanden werden.
Einen präzisen Kostenvoranschlag erhalten Interessenten mithilfe unseres Hallenkonfigurators.
Hallenart (Maße) | Ausstattung | Material | Preis für die Halle inkl. Aufbau (EUR) |
---|---|---|---|
Kleine Maschinenhalle – Holz (5x10m) | 1 Schiebetor 3x3m, ohne Fenster, ungedämmt | Holz | 35.000 |
Kleine offene Lagerhalle – Stahl (5x15m) | Ohne Tore und Fenster, offene Seiten | Stahl | 40.000 |
Maschinenhalle – Holz (10x20m) | 1 Rolltor 4x4m, ohne Fenster, ungedämmt | Holz | 120.000 |
Lagerhalle – Stahl (15x30m) | 2 Sektionaltore 5x5m, 2 Fenster, gedämmt, Sandwichplatten | Stahl | 340.000 |
Offene Bergehalle – Holz (20x30m) | Ohne Tore und Fenster, offene Seiten | Holz | 90.000 |
Landwirtschaftliche Bergehalle – Stahl (20x40m) | 1 Schiebetor 6x4m, 4 Fenster, ungedämmt | Stahl | 280.000 |
Werkhalle – Holz (15x25m) | 1 Sektionaltor 5x5m, 3 Fenster, gedämmt, Sandwichplatten | Holz | 275.000 |
Große Lagerhalle – Stahl (20x50m) | 2 Schiebetore 6x5m, 6 Fenster, gedämmt, Sandwichplatten | Stahl | 550.000 |
Die hier aufgeführten Kosten beinhalten die Halle selbst sowie den Aufbau. Nicht enthalten sind die Kosten für das Grundstück, für das Fundament oder die Bodenplatte, ebenso wie für die Baugenehmigung.
Grundsätzlich unterliegen Bergehallen der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes und sind genehmigungspflichtig. Für landwirtschaftliche Hallen sehen jedoch viele Bundesländer gelockerte Regelungen vor.
In diesen Bundesländern sind Hallen genehmigungsfrei, wenn sie direkt der landwirtschaftlichen Nutzung dienen, wie etwa Lagerhallen, Maschinenhallen oder Ställe.
Dafür gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen: Der Hallenbau muss auf landwirtschaftlich genutzten Flächen oder in Außenbereichen errichtet werden und darf eine gewisse Größe nicht überschreiten (oft bis 100-200 m²). Auch bei genehmigungsfreien Bauten kann eine Bauanzeige bei der örtlichen Gemeinde oder Baubehörde Pflicht sein.
Hier können Bergehallen genehmigungsfrei sein, wenn die Halle ausschließlich der landwirtschaftlichen Nutzung dient und keine „wesentliche“ Beeinträchtigung des Landschaftsbildes entsteht. Auch hier gelten Größenlimits und eine Anzeige beim örtlichen Bauamt ist ebenfalls erforderlich.
In Nordrhein-Westfalen und Hessen müssen Agrarhallen ab einer bestimmten Größe (meist über 100 m²) ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchlaufen. Kleinere Hallen oder Lagerbauten können, wenn sie bestimmten Bedingungen entsprechen, genehmigungsfrei errichtet werden. Auch hier herrscht eine Anzeigepflicht beim Bauamt.
Hier gelten für einen landwirtschaftlichen Hallenbau oft strengere Anforderungen, besonders wenn sie in der Nähe von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten liegen.
Diese Bundesländer ermöglichen den Bau von Bergehallen im Außenbereich oft ohne Genehmigungsverfahren, sofern die landwirtschaftliche Nutzung klar nachgewiesen wird und keine Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses vorliegt. Kleinere Hallen unter 200 m² durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren. Insbesondere in Sachsen gelten strengere Vorschriften für den Hallenbau in der Nähe von Wohngebieten.
Aufgrund der geringen Fläche gelten hier die strengsten Vorschriften unter den Bundesländern. Ein Hallenbau hier muss die üblichen Genehmigungsverfahren durchlaufen.
Compare listings
VergleichenBitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link, um ein neues Passwort per E-Mail zu erstellen.