Genehmigungsfreie Hallen

Preise und Anbieter im Vergleich
Genehmigungsfreie Hallen
Genehmigungsfreie Hallen

Genehmigungsfreie Hallen

Preise und Anbieter im Vergleich

Grundsätzlich benötigen Gebäude auf deutschem Grund eine Baugenehmigung, und das gilt auch für Hallenbauten. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, die als verfahrensfreie Bauten bezeichnet werden. Dabei müssen Eigentümer zwar keine Baugenehmigung vom Amt einholen, aber dennoch alle Bauvorschriften und den Bebauungsplan beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Hallenbauten genehmigungsfrei sind und was dabei zu beachten ist.

Verfahrensfreie Bauten: Was bedeutet das?

Die Bezeichnung „genehmigungsfreie Halle“ ist irreführend. Tatsächlich handelt es sich um verfahrensfreie Bauten. Eigentümer müssen keine Baugenehmigung einholen, aber dennoch die Bauvorschriften und den Bebauungsplan eigenverantwortlich einhalten. Dies verkürzt den Vorlauf, bringt aber auch Pflichten mit sich.

Bedeutung der Bauplanung

Auch bei verfahrensfreien Hallenbauten müssen alle Bauvorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung für eine vorschriftsmäßige Bauplanung liegt beim Eigentümer. Es kann sinnvoll sein, einen Experten zu Rate zu ziehen. Oft erfolgt nach Fertigstellung des Hallenbaus eine Abnahme durch eine unabhängige Prüfungsinstanz wie den TÜV.

Fertighalle mit Rolltor

Welche Hallen sind verfahrensfrei?

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, weshalb die Regelungen je nach Bundesland variieren. Die genauen Voraussetzungen für genehmigungsfreies Bauen sind in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgelegt. Grundsätzlich sind die Regelungen in den meisten Bundesländern ähnlich, unterscheiden sich jedoch in Details.

Beispiel: Bayerische Landesbauordnung (LBO) Laut der bayerischen Landesbauordnung benötigt ein Hallenbau keine Baugenehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Freistehender Bau: Die Halle darf nicht an Nachbargebäude angrenzen.
  2. Keine Feuerungsanlage: Das Gebäude darf keine Heizung oder ähnliche Anlage zur Wärme- oder Stromerzeugung besitzen.
  3. Keine Unterbringung von Menschen: Die Halle darf nur zur Unterbringung von Tieren oder Sachen dienen.
  4. Eingeschossig: Die Halle darf weder unterkellert noch mehrgeschossig sein.
  5. Begrenzte Maße: Die Brutto-Grundfläche darf maximal 100 qm betragen und die überdachte Fläche höchstens 140 qm.
  6. Lage: Der Hallenbau darf nicht in einem Überschwemmungsgebiet stehen.

Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Halle ohne Baugenehmigung errichtet werden. Darüber hinaus gelten allgemeine Vorschriften, wie der Mindestabstand zum Nachbargrundstück.

Weitere Hinweise und Ratgeber

Für detailliertere Informationen zu verschiedenen Arten von Hallenbauten und ihren spezifischen Anforderungen finden Sie weitere Ratgeber zu den Themen:

  • Fertighalle: Modular aufgebaute Hallen, die schnell errichtet werden können.
  • Stahlhalle: Robuste und langlebige Hallen, ideal für verschiedene industrielle Anwendungen.
  • Kfz-Hallen: Speziell für die Unterbringung und Wartung von Fahrzeugen konzipierte Hallen.

Fazit

Verfahrensfreie Hallenbauten bieten eine Möglichkeit, den Bauprozess zu beschleunigen, indem auf eine formale Baugenehmigung verzichtet wird. Dennoch müssen alle Bauvorschriften und der Bebauungsplan strikt eingehalten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt vollständig beim Eigentümer. Es ist ratsam, Experten hinzuzuziehen und sich gründlich über die spezifischen Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Compare listings

Vergleichen