- Zuhause
- Fertighalle
- Genehmigungsfreie Hallen
Genehmigungsfreie Hallen
Preise und Anbieter im Vergleich
Grundsätzlich benötigen Gebäude auf deutschem Grund eine Baugenehmigung, und das gilt auch für Hallenbauten. Es gibt jedoch einige wenige Ausnahmen, die als verfahrensfreie Bauten bezeichnet werden. Dabei müssen Eigentümer zwar keine Baugenehmigung vom Amt einholen, aber dennoch alle Bauvorschriften und den Bebauungsplan beachten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Hallenbauten genehmigungsfrei sind und was dabei zu beachten ist.
Inhalt
ToggleDie Bezeichnung „genehmigungsfreie Halle“ ist irreführend. Tatsächlich handelt es sich um verfahrensfreie Bauten. Eigentümer müssen keine Baugenehmigung einholen, aber dennoch die Bauvorschriften und den Bebauungsplan eigenverantwortlich einhalten. Dies verkürzt den Vorlauf, bringt aber auch Pflichten mit sich.
Auch bei verfahrensfreien Hallenbauten müssen alle Bauvorschriften eingehalten werden. Die Verantwortung für eine vorschriftsmäßige Bauplanung liegt beim Eigentümer. Es kann sinnvoll sein, einen Experten zu Rate zu ziehen. Oft erfolgt nach Fertigstellung des Hallenbaus eine Abnahme durch eine unabhängige Prüfungsinstanz wie den TÜV.
Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache, weshalb die Regelungen je nach Bundesland variieren. Die genauen Voraussetzungen für genehmigungsfreies Bauen sind in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) festgelegt. Grundsätzlich sind die Regelungen in den meisten Bundesländern ähnlich, unterscheiden sich jedoch in Details.
Beispiel: Bayerische Landesbauordnung (LBO) Laut der bayerischen Landesbauordnung benötigt ein Hallenbau keine Baugenehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Nur wenn all diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Halle ohne Baugenehmigung errichtet werden. Darüber hinaus gelten allgemeine Vorschriften, wie der Mindestabstand zum Nachbargrundstück.
Für detailliertere Informationen zu verschiedenen Arten von Hallenbauten und ihren spezifischen Anforderungen finden Sie weitere Ratgeber zu den Themen:
Verfahrensfreie Hallenbauten bieten eine Möglichkeit, den Bauprozess zu beschleunigen, indem auf eine formale Baugenehmigung verzichtet wird. Dennoch müssen alle Bauvorschriften und der Bebauungsplan strikt eingehalten werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorschriften liegt vollständig beim Eigentümer. Es ist ratsam, Experten hinzuzuziehen und sich gründlich über die spezifischen Regelungen in der jeweiligen Landesbauordnung zu informieren, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Compare listings
VergleichenBitte geben Sie Ihren Benutzernamen oder Ihre E-Mail-Adresse ein. Sie erhalten einen Link, um ein neues Passwort per E-Mail zu erstellen.