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Landwirtschaftliche Halle
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Kaum ein größerer Agrarbetrieb kommt ohne eine landwirtschaftliche Halle aus. Die Anwendungsfälle sind dabei vielfältig von der Lagerhalle über Mehrzweckhallen bis hin zu Kartoffelhallen und Strohhallen. Abhängig von der Nutzung bieten sich verschiedene Bauweisen an.
Inhalt
ToggleUnter bestimmten Voraussetzungen sind Agrarhallen dabei sogar genehmigungsfrei. Welche Bauweisen es gibt, was es bei der Planung zu beachten gilt und wann eine landwirtschaftliche Halle in welchem Bundesland genehmigungsfrei ist.
Wer eine landwirtschaftliche Halle bauen lassen möchte, dem bieten sich verschiedene Bauweisen. Entscheidend ist hier vor allem die Nutzung der Landwirtschaftshalle. Stahlhallenbau beispielsweise ermöglicht weite Spannbreiten ohne Stützsäulen. Für kleiner Hallen mit einer Spannweite von weniger als 50 Metern eignen sich Holzkonstruktionen als Tragwerk.
Stahl bietet eine hohe Stabilität und Widerstandsfähigkeit gegen Witterungseinflüsse. Stahlhallen ermöglichen breite Spannweiten von 100 Metern und mehr, weshalb sie häufig als landwirtschaftliche Lagerhallen, Maschinenhallen, Getreidelager oder Unterstände zum Einsatz kommen. Gerade beim Rangieren von Maschinen bilden Stützsäulen oft störende Hindernisse.
Holzhallen ermöglichen eher kleinere Spannweiten bis 50 Meter. Dafür handelt es sich bei Holz um einen nachhaltigen Baustoff, der über eine gute Dämmung verfügt. Holzhallen eignen sich beispielsweise als Tierstall oder Strohhalle.
Planenhallen mit einer Verkleidung aus PVC-Plane sind besonders kostengünstig und lassen sich innerhalb kürzester Zeit errichten. Leichtbauhallen bestehen aus einer Tragkonstruktion aus einem leichten Baumaterial wie Stahl, Holz oder Aluminium und einer Hülle aus Zeltplane. Sie eignen sich sowohl als temporäre als auch als dauerhafte Lösung.
Unabhängig vom Baumaterial lässt sich ein landwirtschaftlicher Hallenbau mit verschiedenen Dachformen realisieren:
Grundsätzlich erfordert eine Hallenbau eine Baugenehmigung durch die zuständige Kommune. Für landwirtschaftliche Hallen gibt es jedoch in vielen Bundesländern vereinfachte Regelungen. So ist es je nach Region möglich, eine Agrarhalle auch ohne Baugenehmigung aufzustellen.
Hier eine Übersicht über die einzelnen Bundesländer und unter welchen Voraussetzungen ein landwirtschaftlicher Hallenbau genehmigungsfrei ist:
Bundesland | Genehmigungsfrei unter bestimmten Bedingungen |
---|---|
Baden-Württemberg | Landwirtschaftliche Gebäude bis 20 m² im Außenbereich genehmigungsfrei, größere Hallen benötigen Zustimmung |
Bayern | Hallen bis 100 m² genehmigungsfrei, wenn der Betrieb ordnungsgemäß angemeldet und die Fläche landwirtschaftlich genutzt wird |
Berlin | Keine speziellen Regelungen, landwirtschaftliche Bauten meist genehmigungspflichtig |
Brandenburg | Genehmigungsfrei bei Gebäuden bis 150 m² für landwirtschaftliche Nutzung im Außenbereich |
Bremen | Generell genehmigungspflichtig, Ausnahmen nach Einzelfallprüfung möglich |
Hamburg | In der Regel genehmigungspflichtig, Ausnahmen für kleinere landwirtschaftliche Bauten möglich |
Hessen | Genehmigungsfrei bis 50 m² für landwirtschaftliche Zwecke im Außenbereich |
Mecklenburg-Vorpommern | Gebäude bis 150 m² genehmigungsfrei bei nachgewiesener landwirtschaftlicher Nutzung |
Niedersachsen | Hallen bis 100 m² genehmigungsfrei für Landwirtschaft im Außenbereich |
Nordrhein-Westfalen | Gebäude bis 75 m² genehmigungsfrei bei ausschließlicher Nutzung im Außenbereich |
Rheinland-Pfalz | Genehmigungsfrei bis 100 m² für landwirtschaftliche Gebäude im Außenbereich |
Saarland | Generell genehmigungspflichtig, Ausnahmen nach Einzelfallprüfung für kleinere Bauten möglich |
Sachsen | Genehmigungsfrei bis 100 m² bei ausschließlicher landwirtschaftlicher Nutzung und Einhaltung der Abstandsflächen |
Sachsen-Anhalt | Landwirtschaftliche Gebäude bis 150 m² genehmigungsfrei, wenn anerkannt landwirtschaftlich und im Außenbereich |
Schleswig-Holstein | Landwirtschaftliche Hallen bis 100 m² genehmigungsfrei für anerkannte Betriebe im Außenbereich |
Thüringen | Genehmigungsfrei für Hallen bis 100 m² bei Nutzung im landwirtschaftlichen Betrieb im Außenbereich |
Bei den Angaben handelt es sich um Richtwerte. Für spezifische Regelungen für den jeweiligen Hallenbau ist es unabdingbar das örtlich zuständige Bauamt zu konsultieren.
Die Preise für eine Landwirtschaftshalle variieren stark je nach Größe, Bauweise und Ausstattung. Eine Überdachung für Maschinen kostet meist nicht mehr als 50 Euro je Quadratmeter, eine isolierte Lagerhalle hingegen kostet nicht selten mehr als 500 Euro je schlüsselfertigem Quadratmeter.
Um eine grobe Orientierung über die Kosten für einen Hallenbau in der Landwirtschaft zu erhalten, im Folgenden einige Preisbeispiele:
Hallenart | Merkmale | Kosten pro m² (ca.) |
---|---|---|
Mehrzweckhalle | Stahlkonstruktion, flexible Wände, Tore und Fenster, eventuell isoliert | 40 – 80 € |
Kartoffelhalle | Lüftungssystem, hohe Luftfeuchtigkeit, Betonsohle, isolierte Wände und Decken | 80 – 120 € |
Bergehalle | Offene Seitenwände, einfache Stahl- oder Holzkonstruktion, unisoliert | 30 – 60 € |
Strohhalle | Stahl- oder Holzrahmen, große Dachüberstände, unisoliert, robuste Wände | 30 – 70 € |
Unterstellhalle | Offene Konstruktion, einfache Überdachung, keine Wände oder nur einfache Wände | 20 – 50 € |
Eine Möglichkeit, Baukosten zu sparen, besteht in landwirtschaftlichen Systemhallen. Dabei handelt es sich um Fertighallen in Leichtbauweise. Als Tragkonstruktion kommen Stahl, Aluminium oder Holz zum Einsatz.
Die Wandverkleidung und Dacheindeckung besteht häufig aus Sandwichplatten. Sie bestehen aus einem Kernmaterial, das zwischen zwei Deckschichten (meist Metall) eingeschlossen ist. Der Kern besteht häufig aus Dämmmaterial wie Polyurethan (PUR), Mineralwolle oder Polystyrol, was eine hohe Wärme- und Schalldämmung ermöglicht. So lässt sich nach dem Baukastenprinzip innerhalb kurzer Zeit eine isolierte Agrarhalle bauen.
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